AfD Sachsen: AWO vom Verfassungsschutz beobachten lassen!
Dresden, 10. Juli 2016 Die AfD Sachsen hat den Verfassungsschutz aufgefordert, die AWO wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz zu beobachten. „Die Nichtbeschäftigungs- bzw. Kündigungsdrohung gegen AfD-Mitglieder verstößt eindeutig gegen Artikel 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf“, erklärt Generalsekretär Uwe Wurlitzer. „Wenn jetzt eine karitative Organisation Menschen ausgrenzen will, die sich […]